Ehevertrag
Die Ehe ist ein bedeutender Schritt im Leben eines Paares, der auf Liebe, Vertrauen und gemeinsamen Zielen basiert. Doch auch wenn niemand gerne an das Ende einer Ehe denkt, ist es wichtig, sich mit den möglichen Folgen einer Scheidung auseinanderzusetzen. Scheidungen können komplex und emotional belastend sein, insbesondere wenn es um die Aufteilung von Vermögen, Unterhaltszahlungen und die Altersvorsorge geht.
Um spätere Streitigkeiten und Unsicherheiten zu vermeiden, sollten wichtige Regelungen getroffen werden, solange man sich noch einig ist und in einer harmonischen Beziehung steht. Ein Ehevertrag ermöglicht es, klare und faire Vereinbarungen zu treffen, die beiden Partnern Sicherheit und Klarheit bieten.
Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die vor oder während der Ehe geschlossen wird. In diesem Vertrag regeln die Eheleute individuell ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse für die Ehe und den Fall einer Scheidung. Ein solcher Vertrag bietet die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die den Bedürfnissen beider Partner entspricht.
Typische Inhalte eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag kann verschiedene Regelungen umfassen, darunter:
- Güterstand: Festlegung des Güterstandes (z.B. Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft, selten Gütergemeinschaft).
- Unterhalt: Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, falls die Ehe geschieden wird.
- Versorgungsausgleich: Regelungen zur Altersvorsorge und deren Aufteilung von Rentenanwartschaften im Falle einer Scheidung (insbesondere Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersversorgung, Pensionsansprüche).
- Erb- und Pflichtteilsverzicht: Vereinbarungen, die das Erbrecht und mögliche Pflichtteilsansprüche betreffen.
Wer benötigt einen Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll für Paare in folgenden Situationen:
- Freiberufler, Selbständige und Unternehmer: Zum Schutz des Unternehmensvermögens.
- Paare mit unterschiedlichen Vermögensverhältnissen: Um klare Regelungen zu treffen und Streitigkeiten zu vermeiden.
- Paare bei denen einer oder beide bereits vor Eheschließung über Vermögen verfügen oder zu erwarten ist, dass sie Vermögen nach der Eheschließung geschenkt bekommen oder erben werden.
- Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen: Um die Erbfolge und Versorgungsansprüche zu klären.
- Internationale Paare: Um grenzüberschreitende Vermögensfragen zu regeln.
- Paare, die in zweiter Ehe verheiratet sind.
- Paare ohne Kinderwunsch oder Paare die ihre Berufsfindung abgeschlossen haben und beide finanziell auf eigenen Beinen stehen.
Wann kann ein Ehevertrag geschlossen werden?
Einen Ehevertrag können Sie bereits vor der Heirat schließen. Es ist jedoch auch möglich, einen Ehevertrag erst nach der Eheschließung abzuschließen.
Auch nach dem Scheitern der Ehe, also nach einer Trennung, können Sie noch einen Ehevertrag schließen. Eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach der Scheidung. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie die Kosten eines gerichtlichen Scheidungsverfahrens beträchtlich senken und das Scheidungsverfahren beschleunigen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Trennungsvereinbarung oder Getrenntlebensvereinbarung zu treffen. In diesem Fall haben sich die Ehegatten zwar bereits getrennt, jedoch besteht (zumindest derzeit) keine konkrete Absicht die Ehe zu scheiden (“Trennung ohne Scheidung”).
Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten für einen Ehevertrag können nicht pauschal angegeben werden, da sie stark von den konkreten Regelungen des Vertrags abhängen.
Im Rahmen einer umfassenden Beratung werden wir selbstverständlich detailliert über die anfallenden Kosten sprechen und Ihnen diese transparent mitteilen. Die Kosten beinhalten nicht nur abschließende Beurkundung des Ehevertrags, sondern auch die Beratung und die Entwurfserstellung.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und ist bei allen Notaren in Deutschland gleich. Bei Eheverträgen hängt die Kostenhöhe typischerweise insbesondere von der Höhe des Vermögens der Ehegatten ab.
Zusammenfassung: Schritte für den Abschluss eines Ehevertrags
- Individuelle und persönliche Beratung mit dem Notar
- Erstellung eines auf Sie zugeschnittenen Entwurfs des Ehevertrags
- Übersendung des Entwurfs an Sie zur Durchsicht und Prüfung
- Klärung von Rückfragen oder Änderungen
- Beurkundung des Ehevertrags: In der Beurkundung wird Ihnen der Ehevertrag vollständig vorgelesen und alle Regelungen erläutert. Sie können Fragen zu allen Punkten stellen. Sofern erforderlich werden noch Änderungen vorgenommen.
- Im letzten Schritt wird der Ehevertrag von den (künftigen) Ehegatten und dem Notar unterzeichnen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Ehevertrag rechtswirksam.
Ein Ehevertrag ist ein bedeutendes Dokument, das maßgeblich zum finanziellen Schutz beider Ehepartner beiträgt. Nutzen Sie meine Expertise als Notar, um sicherzustellen, dass die von Ihnen gewünschten Vereinbarungen rechtssicher und fair geschlossen werden.
Vereinbaren Sie jederzeit gerne einen Beratungstermin. Als Notar werde ich Sie kompetent und zuverlässig bei der Erstellung Ihres individuellen Ehevertrags unterstützen und begleiten.